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Maßgeschneiderte Leistungen

Leistungsbedingungen

1. Vertragspartner

Entwicklungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen werden vertraglich mit Smart coop (contact@smartbe.be) abgeschlossen. DOG&DEV / Martin Lechêne wird als technischer Auftragnehmer tätig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

2. Angebot und Auftrag

Jeder Leistung liegt ein schriftliches Angebot zugrunde, das Umfang, Liefergegenstände, Zeitplan und Preis benennt. Das Angebot ist 15 Tage gültig. Der Auftrag ist verbindlich mit Eingang des unterzeichneten Angebots (oder einer gleichwertigen schriftlichen Zustimmung) und gegebenenfalls der Anzahlung.

3. Anzahlung

Eine Anzahlung von bis zu 75 % des Gesamtbetrags kann verlangt werden. Der genaue Betrag wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Der Restbetrag ist nach dem vereinbarten Zahlungsplan fällig.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben in angemessener Frist bereit. Er verpflichtet sich, Anfragen des Auftragnehmers innerhalb von 3 Werktagen zu beantworten, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart ist. Andernfalls können sich die Projekttermine verschieben.

5. Lieferung und Abnahmezyklen

Die Liefergegenstände werden gemäß Angebot übergeben. Enthalten sind 2 Abnahmezyklen (je Zyklus gebündeltes Feedback). Anfragen außerhalb des Leistungsumfangs oder zusätzliche Zyklen sind Gegenstand eines Nachtrags oder einer gesonderten Abrechnung.

6. Freigabe und Abnahme

Der Kunde hat 10 Tage Zeit, um blockierende Abweichungen vom Angebot schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Lieferung als stillschweigend angenommen, vorbehaltlich der gesetzlichen Gewährleistung.

7. Korrekturen und Fehler

Nachgewiesene und reproduzierbare Fehler, die dem Auftragnehmer zuzurechnen sind, werden 30 Tage nach Abnahme kostenlos behoben; ausgenommen sind funktionale Weiterentwicklungen sowie Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

8. Geistiges Eigentum

Die Übertragung der Rechte an den Liefergegenständen und der Zahlungsplan werden im Angebot festgelegt. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gehen die Rechte nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Beträge über.

9. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf das Projekt (Name, nicht vertrauliche Abbildungen) in seinem Portfolio nennen, sofern der Kunde dem nicht vor der Lieferung schriftlich widerspricht.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen nicht offenzulegen, außer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Auftragsverarbeitern.

11. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Pflichtverletzungen infolge eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des belgischen Rechts.

12. Kündigung

Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, die nicht innerhalb von 15 Tagen nach Mahnung behoben wird, kann die andere Partei den Vertrag kündigen. Erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben geschuldet.

13. Haftung

Die kumulierte Haftung des Auftragnehmers ist auf 1000 € begrenzt, außer bei grobem Verschulden oder Vorsatz. Diese Begrenzung berührt gegebenenfalls bestehende zwingende Verbraucherrechte nicht.

14. Vorrang des Angebots

Bei Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Bedingungen und einem unterzeichneten Angebot geht das unterzeichnete Angebot vor.

15. Anwendbares Recht

Belgisches Recht. Zuständig sind die Gerichte des Gerichtsbezirks am Wohnsitz des beklagten Verbrauchers oder, gegenüber Unternehmen, die belgischen Gerichte nach den gesetzlichen Regeln.